• Bienenweide - Landwirt Kastenberger - Der Biene zuliebe
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Informationen zur Biodiversität

Was ist Biodiversität ?

Die Verschiedenartigkeit und Vielfalt des Lebens bzw. der Lebewesen ist unter Biodiversität zu verstehen. Bio heißt Leben – Diversität ist die Verschiedenartigkeit bzw. Vielfalt.

Warum Biodiversität ?

Die Verschiedenartigkeit der Lebewesen – Pflanzen – Tiere – ergibt ein Gefüge, welches auf verschiedenen Füßen steht  und seine Zusammenhänge hat. Der Aufbau dieses Systems und die Beziehungen untereinander gestalten unsere Umwelt und deren Wirken.

Je umfangreicher und harmonischer dieses Gefüge ist, umso stabiler ist es. Gehen wichtige Säulen dieses System verloren, kann es instabil werden und zusammenbrechen, bzw. sich ein neues Gleichgewicht – möglicherweise ein unerwünschtes – einstellen.

 

Eine hohe Biodiversität bedeutet daher ein stabileres System – auf welchem man auch aufbauen kann.
Das gesamte ÖPUL-2015 enthält weitere wichtige Elemente und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
Die Konvention über die Biologische Vielfalt hat die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Biologischen Vielfalt zum Ziel. Neben Österreich sind noch weitere 195 Staaten Vertragsparteien (einige wenige Länder wie die USA sind dieser Konvention noch nicht beigetreten).

Quelle: www.ages.at

UBB-Teilnahmevoraussetzungen für Landwirte ab 1.1.2015

Umweltgerechten und Biodiversitätsfördernden Bewirtschaftung (UBB)

Biodiversitätsflächen (Ziel: Artenvielfalt)

Mindestens 5 % ab 2 ha Acker und gemähter Grünlandfläche.
Naturschutzflächen (WF, K20) und Gewässerschutzstilllegungen gelten nicht als Biodiversitätsflächen. Sie sind vor Berechnung der 5 % abzuziehen. Anlage aus UBB-Sicht auf Acker und/oder gemähter Grünlandfläche. ABER: UBB gilt nur dann als Ersatzmaßnahme für Greening, wenn jedenfalls 5 % der Ackerfläche als Biodiversitätsfläche am Acker angelegt werden.

Biodiversitätsflächen am Acker – Mindestanforderungen
  • 3 insektenblütige Mischungspartner bis spätestens 15.5. anzubauen
  • max. 1 ha pro Feldstück
  • Umbruch frühestens am 15.9. des zweiten Jahres
  • Verbot Düngung und Pflanzenschutz
  • max. 2 mal mähen oder häckseln, auf 50 % der Fläche frühestens am 1. August – der gemähte Aufwuchs darf abtransportiert werden

Ausnahme 1:
Dauerbrache bestehend seit mind. MFA 2009 darf auch größer 1 ha sein und muss nicht neu angelegt werden
Ausnahme 2:
Bienenweiden (mindestens 5 insektenblütige Mischungspartner) dürfen größer 1
ha sein, Mahd/Häckseln ist frühestens ab 1. August zulässig Werden am Acker mehr als 5 % Biodiversitätsflächen angelegt, wird dies mit einem Prämienzuschlag belohnt.

Biodiversitätsflächen am gemähten Grünland:

Jede einmähdige Wiese gilt, gemähte Grünlandflächen mit zwei oder mehreren Nutzungen gelten dann, wenn deren erste Nutzung später erfolgt:

  • am Tag, an dem vergleichbare Schläge das zweite Mal genutzt werden
  • jedoch frühestens am 1.6. ; jedenfalls ist die erste Nutzung ab 1. Juli erlaubt (auch wenn auf vergleichbaren Schlägen die zweite Nutzung erst nach dem 1. Juli erfolgt).

Lage: im Verpflichtungszeitraum auf der gleichen Fläche; Verboten ist flächiger Pflanzenschutz; Düngung nur mit Mist oder Kompost.

Grünlanderhaltung, Fruchtfolge, Weiterbildung:

Die Umwandlung von Grünland in Acker oder Dauerkulturen ist verboten. Nur Betriebe mit mehr als 20 % Grünland an der LN haben eine Umbruchstoleranz von 10 % (jedenfalls 1 ha, maximal 5 ha) – diese gilt innerhalb des gesamten Verpflichtungszeitraumes. Wenn mehr als 5 Hektar Acker bewirtschaftet werden, gelten maximal 75 % Getreide und Mais und maximal 66 % einer Kultur (= botanische Art; ausgenommen Ackerfutterkulturen).

Bis spätestens Ende 2018 sind 5 Stunden fachspezifische Kurse zu besuchen.

Quelle: www.noe-bbk.lko.at
Stand: 04.08.2014

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